Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz
von Sascha Lehmann
Neu überarbeitete Version des Stichworts!
- Wer Daten über eine Person gesammelt hat, ist verpflichtet, ihr auf Gesuch hin Auskunft zu geben
- Normalerweise Bekanntgabe sämtlicher Daten, welche vorhanden sind
- Die Auskunft muss innert 30 Tagen erfolgen, und sie muss vollständig sein
In unserem Schulden ABC erfahren Sie mehr zum Thema: