Neue Regeln für das «Crowdlending» kommen

Wenn der Kredit für eine Privatperson bestimmt ist, muss der Vermittler die Kreditfähigkeit prüfen

Wer einen Kredit aufnehmen will, muss sich nicht mehr zwingend an eine Bank wenden. Im Internet werden auf «Crowdlending»-Plattformen Kredite vermittelt, bei denen Private Privaten Geld leihen. In der Schweiz wird das Geschäft beispielweise auf «lend.ch» oder auf «cashare.ch» betrieben.

Während die klassischen Kreditinstitute seit 2003 die Auflagen des files/icons/icon_BGE12.gif  Bundesgesetzes über den Konsumkredit beachten müssen und vor der Kreditvergabe prüfen müssen, ob der Kredit Platz hat im Budget des Kreditnehmers, gab es bisher für die Vergabe eines Barkredits via Crowdlending keine besonderen Regeln. Wenn der Kredit für eine Privatperson und nicht für ein Unternehmen oder für eine Immobilie bestimmt ist, müssen die «Vermittler von Schwarmkrediten», wie sie im Gesetz genannt werden, schon bald die Sonderregeln des KKG beachten. Die Referendumsfrist für die Gesetzesänderung läuft am 4. Oktober 2018 ab.

Die wichtigsten Sonderregeln:

  • Der Vermittler muss eine Kreditfähigkeitsprüfung durchführen. Das heisst: Er muss ein Budget machen, welches auf den Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums beruht und die Steuerbelastung einschliesst.
  • Wenn das Kreditinstitut bei der Kreditfähigkeitsprüfung Fehler macht, verliert es den Anspruch auf Zinsen und Kosten. Wenn der Schwarmkreditvermittler bei der Kreditfähigkeitsprüfung Fehler macht, verliert der private Kreditgeber den Anspruch auf Zinsen und Kosten.
  • Wiegen die Fehler schwer, verliert das Kreditinstitut jeglichen Anspruch auf Rückzahlung des Kredits. Letzteres ist beim Schwarmkredit nicht möglich. Dem Schwarmkreditvermittler droht statt dessen eine Busse bis 100'000 Franken.

Zurück