Lohnpfändungen: «Der Schuldner im Hamsterrad»

Anmerkungen der Zürcher Betreibungsbeamten zur Geschichte des Betreibungswesens

Mit einem Blick auf die 125-jährige Geschichte des Betreibungswesens ziehen die Zürcher Betreibungsbeamtinnen und -beamten (oder Stadtammänner, wie sie in Zürich heissen) Bilanz. Sachpfändungen, die am Anfang die Regel waren, sind von den Lohnpfändungen verdrängt worden, die sich bei vielen SchuldnerInnen endlos aneinanderreihen.

1908 wurden die Beamten noch angewiesen, keine Nähmaschinen mehr zu pfänden und «für jede Familie, die aus mehr als 4 Personen besteht, 2 Nachttischli zu belassen». Heute werden praktisch keine Möbel mehr gepfändet, für Yves de Mestral, den Präsidenten der Konferenz der Zürcher Stadtammänner, eine Folge des «IKEA»-Effekts. In Frage kommen als Sachpfändungen heute neben Konten vor allem Autos und Schmuck. Die Lohnpfändungen haben seit 1950 stetig zugenommen und dominieren heute das Pfändungswesen.

trend sach- und lohnpfaendungen

Der Gesetzgeber hatte die Entwicklung natürlich nicht vorausgesehen. «Erst recht kann der Gesetzgeber somit nicht an die in der Praxis sehr häufigen seriellen Lohnpfändungsverfahren gedacht haben, in welchen bei einem Schuldner ein Lohnpfändungsjahr an das nächste gereiht wird und dieser über lange Jahre hinweg schon fast grundsätzlich gar nicht aus den Schulden herausfinden kann,» führt die Konferenz der Stadtammänner aus. «Die vom Gesetzgeber punkto Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums abgelehnten Vorschläge (Nichteinrechnung der Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum, Ablehnung von Direktabzug von Steuern resp. von Krankenkassen vom Lohn) lassen das Hamsterrad, in welchem sich viele Schuldner befinden, munter weiter drehen.»

Da ist nichts beizufügen.

Quelle: Konferenz der Zürcher Stadtammänner 2018

 

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