Betreibungsauskunft ohne ungerechtfertigte Einträge

Dank einer parlamentarischen Initiative

Die Sozialarbeiterin X. möchte eine Wohnzimmereinrichtung auf Abzahlung kaufen. Die Möbelfirma beharrt auf Barzahlung, weil ihr Betreibungsregisterauszug nicht sauber ist. Ein Sozialhilfeklient hat ihr vor drei Jahren einen Zahlungsbefehl über 250 Franken zustellen lassen, um sich für ein abgelehntes Gesuch um einen Beitrag zu revanchieren. Der Zahlungsbefehl erscheint in den Auszügen aus dem Betreibungsregister. So will es das heutige Recht.

Nationalrat Fabio Abate hat nun eine Parlamentarische Initiative durchgebracht, mit der die Betroffenen besser vor ungerechtfertigten Einträgen geschützt werden sollen. Die Rechtskommissionen beider Räte haben sich hinter die Initiative gestellt. Damit ist der Weg für eine notwendige Reform geebnet.

Mehr zum Eintrag im Betreibungsregister hier.

 

Zurück