Krankenkassen: Im Kanton Bern bekommen wieder alle Versicherten Kassenleistungen
Die Kassen halten sich offenbar ans neue Recht
Erste Erfahrungen zeigen: Die Krankenkassen halten sich ans neue Recht. Sie gewähren Versicherten, welche einen altrechtlichen Leistungsaufschub haben, seit dem 1. Januar 2012 wieder Leistungen. Es gibt aber offenbar Spitäler, welche das neue Recht noch nicht kennen.
Machen Sie andere Erfahrungen? Berichten Sie uns davon in einem Mail an die Adresse info[at]schuldeninfo.ch!